Der Maßstab — und seine Obergrenze
Gemessen wird am Verbraucherpreisindex für Deutschland seit Ihrem Rentenbeginn. Sind die Nettolöhne im Unternehmen weniger gestiegen, darf der Arbeitgeber darauf begrenzen — mehr als das schuldet er nicht. Die gestrichelte Linie ist die Rente, die sich nie bewegt hat.
