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Laut Gesetz müssen Betriebsrenten regelmäßig überprüft und angepasst werden. Doch oft unterbleibt diese Anpassung oder fällt zu niedrig aus. Ich prüfe für Sie, ob Ihre Rente korrekt berechnet wurde.

Nach § 16 BetrAVG müssen Betriebsrenten regelmäßig überprüft werden. Viele Unternehmen zahlen aber zu wenig – und viele Rentner wissen nicht einmal, dass sie mehr bekommen müssten! Ich, Dr. Sven Jürgens, Fachanwalt für Arbeits- und Versicherungsrecht, prüfe Ihre Ansprüche und helfe Ihnen, Ihre Rente zu sichern.

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Fragen Sie sich...?

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§ 16 BetrAVG schützt Ihre Rente – doch nur, wenn Sie Ihr Recht kennen!

Das Gesetz regelt klar: Betriebsrentner müssen regelmäßig geprüft und ggf. angepasst werden.

  • Arbeitgeber müssen alle drei Jahre prüfen, ob eine Anpassung notwendig ist.
  • Maßstab ist die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland oder die Entwicklung der Nettolöhne im Unternehmen
  • Falls der Arbeitgeber sich nicht meldet, heißt das nicht, dass keine Anpassung notwendig ist!

Sind Sie betroffen? Ich prüfe Ihre Ansprüche als Fachanwalt – unverbindlich & kostenlos!

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Anpassungsprüfung

Was i​st die Anpassungsprüfung?

Die Anpassungsprüfung gemäß § 16 BetrAVG ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung, die sicherstellt, dass die Betriebsrente der Inflation angepasst wird. Dieser Prozess findet alle drei Jahre statt, beginnend mit dem Eintritt des Versorgungsfalls. Ziel ist es, den Kaufkraftverlust der Betriebsrente auszugleichen und die Lebensqualität der Rentner zu erhalten.

Bedeutung für Betriebsrentner

Warum ist sie wichtig für Betriebsrentner?

Die Anpassungsprüfung ist entscheidend für Betriebsrentner, da sie den Erhalt der Kaufkraft ihrer Rente gewährleistet. Ohne diese Anpassung würde die Rente im Laufe der Zeit an Wert verlieren, was zu einem Rückgang des Lebensstandards führen könnte.

Ihre Betriebsrente muss alle 3 Jahre überprüft werden – ist das bei Ihnen passiert?

Lassen Sie sich nicht benachteiligen – ich prüfe kostenlos, ob Ihnen eine Rentenerhöhung zusteht!

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Rechtliche Grundlagen

§ 16 BetrAVG: Anpassungsprüfungspflicht

Gemäß § 16 BetrAVG müssen Arbeitgeber alle drei Jahre prüfen, ob eine Anpassung der Betriebsrente notwendig ist. Diese Prüfung beginnt mit dem Eintritt des Versorgungsfalls, also dem Zeitpunkt, an dem die Rente ausgezahlt wird. Zudem ist es zulässig, mehrere Anpassungsprüfungen zu bündeln, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.Bei der Entscheidung über eine Anpassung muss der Arbeitgeber seine wirtschaftliche Lage berücksichtigen. Dies bedeutet, dass er die finanziellen Auswirkungen einer Anpassung auf das Unternehmen abwägen muss. Eine Anpassung kann nur dann unterbleiben, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens dies nicht zulässt.

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Durchsetzung und Rechtsanspruch

Einklagbarkeit der Anpassung

Betriebsrentner können eine Anpassung ihrer Rente einklagen, wenn der Arbeitgeber seiner Anpassungspflicht nicht nachkommt. Hierbei ist es wichtig, eine bezifferte Klage zu stellen, um den genauen Anpassungsbetrag zu fordern.Darlegungs- und Beweislast des ArbeitgebersDer Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für seine wirtschaftliche Situation und die Ermessensentscheidung. Er muss nachweisen, dass eine Anpassung aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Fehlt dieser Nachweis, kann die Entscheidung gerichtlich angefochten werden.

§ 16 BetrAVG verpflichtet Arbeitgeber zur Anpassung – 
doch viele zahlen zu wenig!

Nach deutschem Recht müssen Betriebsrenten regelmäßig geprüft und angepasst werden – doch oft geschieht das nicht.

Das Gesetz im Klartext: Arbeitgeber müssen alle drei Jahre prüfen, ob eine Rentenerhöhung notwendig ist. Maßstab ist oft die Inflationsrate oder die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. 

Viele Betriebsrentner erhalten geringere Anpassungen als ihnen zustehen – oder gar keine!

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Dr. Sven Jürgens
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Behauptung des Arbeitgebers

 ​„Wir haben keine Pflicht zur Prüfung.“ 

 ​„Wir zahlen freiwillig – Sie können nichts fordern.“ 

 ​ „Unsere wirtschaftliche Lage erlaubt keine Erhöhung.“ 

Wahrheit

 Doch, alle 3 Jahre muss eine Anpassung geprüft werden

 Falsch! Die Anpassungsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben.

 Die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Arbeitgeber.

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Meine Beratung bietet Ihnen klare Vorteile, damit Sie Ihre Ansprüche auf eine Anpassung der Betriebsrente bestmöglich durchsetzen können.

 Kostenlose Erstprüfung: Ich prüfe unverbindlich, ob ein Anspruch auf Anpassung Ihrer Betriebsrente besteht.

 Transparente Kostenstruktur: Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne Überraschungen.

 mehr als 1.000 erfolgreiche Fälle: Ich entwickle maßgeschneiderte Vorgehensweise, um Ihre Erfolgschancen zu maximieren.

 Erfahrung und Fachwissen: Mit meiner Expertise im Betriebsrentenrecht setze ich mich engagiert für Ihre Rechte ein

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) -
Alles Wichtige auf einen Blick

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Anpassung der Betriebsrente, Kosten, Rechtsschutz und Vergütungsmodelle. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Was ist die Anpassungsprüfung der Betriebsrente nach § 16 BetrAVG

Nach § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) muss Ihr ehemaliger Arbeitgeber alle drei Jahre prüfen, ob Ihre Betriebsrente an die Inflation angepasst werden muss. Ziel ist es, den Kaufkraftverlust auszugleichen. Viele Arbeitgeber ignorieren diese Pflicht – und Rentner verlieren Geld.

Habe ich automatisch Anspruch auf eine Erhöhung meiner Betriebsrente?

Ja. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Anpassungsprüfung durchzuführen und eine Anpassungsentscheidung zu treffen. Dabei sind die die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen.

Mein Arbeitgeber hat meine Rente nie erhöht – ist das rechtens?

Das könnte rechtswidrig sein! Arbeitgeber müssen alle drei Jahre prüfen, ob eine Erhöhung notwendig ist. Falls sie das nicht getan haben oder die Erhöhung verweigern, obwohl es wirtschaftlich möglich wäre, können Sie Ansprüche geltend machen.

Mein Arbeitgeber sagt, er kann sich keine Rentenerhöhung leisten. 

Das Unternehmen muss nachweisen, dass eine Erhöhung wirtschaftlich nicht tragbar wäre. In vielen Fällen ist diese Begründung jedoch nicht stichhaltig. Eine unabhängige Prüfung lohnt sich!

Wie wirkt sich die Inflation auf meine Betriebsrente aus?

Ohne Anpassung verliert Ihre Rente jedes Jahr an Wert. Wenn die Inflation hoch ist (z. B. 8 %), bedeutet das, dass Ihre Rente real deutlich weniger Kaufkraft hat als vor drei Jahren. Die Anpassungsprüfung soll diesen Verlust ausgleichen.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Anpassungsprüfung ignoriert?

Wenn die Anpassungsprüfung unterlassen wurde oder unbegründet keine Erhöhung erfolgte, können Sie rechtliche Schritte einleiten. In vielen Fällen haben Rentner erfolgreich Nachzahlungen erhalten.

Habe ich einen Anspruch auf Titulierung der vollen Rente?

Passt der Arbeitgeber nicht an, besteht laut Bundesarbeitsgericht ein Anspruch auf Titulierung der vollen bisherigen Rente, zuzüglich dem Anpassungszuschlag.

Wie hoch ist die Anpassung?

In der Vergangenheit sind die laufenden Leistungen im Schnitt um 3-6% erhöhtworden. Seit 2012 ist ein Zuwachs von 22,00% eingetreten. In der Vergangenheit unterbliebene Anpassungen müssen nachgeholt werden.  Für die Zukunft ist mit deutlich höheren Anpassungen zu rechnen. Die Inflation belief sich September 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat auf +10% - für nur ein Jahr.

Welche Kosten entstehen?

Eine Erstberatung erhalten Sie kostenfrei. Ich prüfe für Sie, ob ein Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente besteht und in welcher Höhe er voraussichtlich ausfällt. Anschließend schildere ich Ihnen die weiteren Schritte und unterbreite Ihnen einen Vergütungsvorschlag. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die das Arbeitsrecht/Betriebsrentenrecht abdeckt, sind Sie im Rahmen des Rechtsschutzversicherungsvertrages von den Kosten befreit. Sie können mich aber auch als Selbstzahler beauftragen. Über die vollständig entstehenden Kosten kläre ich Sie vorab auf. Möglich ist auch die Vereinbarung einer Erfolgshonorierung. Eine Erfolgsvergütung bedeutet, dass der Anwalt nur im Erfolgsfall bezahlt wird. Dafür fällt ein prozentualer Anteil der erstrittenen Summe als Honorar an.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Wenn  Sie über eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht/ Betriebsrentenrecht verfügen, zahlt dieser die Kosten gem. den vertraglichen Bedingungen. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, können Sie eine solche unter Umständen noch jetzt abschließen, um das Kostenrisiko zu vermeiden. Der Bundesgerichtshof hat solche Anlassabschlüsse ausdrücklich gebilligt.

Fragen?

Entwicklung des Verbraucherpreisindex

Was ist Inflation und warum betrifft sie Ihre Betriebsrente?

Inflation bedeutet, dass das Preisniveau für Waren und Dienstleistungen steigt – das heißt, Ihr Geld verliert an Kaufkraft. Für Rentner ist dies besonders problematisch: Ihre Rente bleibt oft gleich, während die Preise für Lebensmittel, Energie und Mieten steigen. Dadurch können Sie sich mit Ihrer Betriebsrente immer weniger leisten.

Beispiel:
Wenn eine Ware im Jahr 2020 100 € gekostet hat und die Inflation 8 % beträgt, kostet sie heute 108 € – Ihr Geld hat somit an Wert verloren, wenn Ihr Einkommen nicht mitwächst.

Warum ist die Inflation in den letzten Jahren so stark gestiegen? 
Die Inflation hat in Deutschland seit 2021 stark angezogen, insbesondere durch:

 Steigende Energiepreise nach geopolitischen Krisen und Versorgungsengpässen

 Lieferkettenprobleme, die zu höheren Produktionskosten führten

 Höhere Nachfrage & Geldmengenausweitung, insbesondere nach der Pandemie

 Erhöhungen der Mehrwertsteuer & steigende Löhne, die sich in höheren Preisen widerspiegeln